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EINE WICHTIGE INFORMATION FÜR ALLE VERMIETER:INNEN


Problematisch kann es für jene Vermieter werden, die bisher im Vertrauen auf die Kleinunternehmerregelung mit dem Finanzamt nicht in Kontakt getreten sind. 


Die bereits seit 2020 bestehende Aufzeichnungs- und Meldepflichten von Plattformen, welche ua die Vermittlung von Gästen an Privatzimmervermieter bzw. Vermieter von Ferienwohnungen vornehmen, sind infolge einer neuen EU-Regelung verschärft worden, um den Finanzbehörden die Kontrolle über steuerpflichtige Vermietungsleistungen besser zu ermöglichen. Dazu wurde innerstaatlich im Jahr 2022 das „Steuertransparenzgesetz“ und das „Digitale Plattformen Meldegesetz (DPMG)“ beschlossen. Durch das DPMG sind alle Plattformen mit Sitz in einem EU-Staat ab dem 01.01.2023 verpflichtet, eine detaillierte Meldepflicht bis 31.01. des Folgejahres (also für 2023 erstmals bis 31.01.20224) zu erfüllen. Wird diese Meldepflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt, drohen Verwaltungsstrafen in beträchtlicher Höhe.

Diese rechtlichen Änderungen sind offensichtlich der Grund, dass die Plattformen nunmehr gegen Jahresende 2023 von Personen, an die Sie Vermittlungsleistungen getätigt haben, idR die Bekanntgabe deren Steuernummer und deren UID-Nummer verlangen. Dies ist für jene Vermieter kein Problem, die steuerlich geführt sind und Umsätze über der Kleinunternehmergrenze haben. Jene, die steuerlich geführt aber Kleinunternehmer sind, bedeutet dies idR, dass sie einen Antrag auf Ausstellung einer UID-Nummer trotz Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt stellen müssen. Weitere Konsequenzen ergeben sich daraus nicht.

Problematisch kann es für jene Vermieter werden, die bisher im Vertrauen auf die Kleinunternehmerregelung mit dem Finanzamt nicht in Kontakt getreten sind. Wenn diese einen Antrag auf Ausstellung einer UID-Nummer beim Finanzamt stellen, erhalten sie idR einen Fragebogen zugesandt, in dem ua gefragt wird, seit wann sie die Vermietungstätigkeit ausüben. Dies hat zwar umsatzsteuerlich keine Auswirkung, kann aber eventuell aufdecken, dass eine Einkommensteuer angefallen wäre (siehe meinen letzten Artikel für die Zeitung). Sollte dies der Fall sein, wird das Finanzamt die Einkommensteuer für die letzten 3 bis 5 Jahre vorschreiben. Nach meinen Erfahrungen werden aber in diesen Fällen keine finanzstrafrechtliche Verfahren eingeleitet.

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter:

> Automatischer und Internationaler Informationsaustausch (bmf.gv.at)
> Weitergabe von Steuerdaten gemäß DAC7 – Airbnb-Hilfecenter

Kontakt

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Privatvermieter Verband Tirol
Brixnerstraße 3
6020 Innsbruck
Österreich

Telefonisch erreichbar :+43 512 587748
Mo – Fr von 08:30 - 11:30 Uhr

bzw. gerne nach terminlicher Vereinbarung

[email protected]
www.alpine-gastgeber.at


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